Helfen Sie mit!

Nur ehrenamtliche Mitarbeit und finanzielle Hilfe ermöglichen unsere Arbeit.
Wir suchen Menschen, die uns ehrenamtlich helfen, unsere Aufgaben und Ziele zu verfolgen. Wenn Sie Interesse und Lust haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Hier erwartet Sie ein bunt-gemischtes Team aus freundlichen, lieben und lustigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die sich auf Sie freuen! Dabei spielt es keine Rolle, wie viel Zeit Sie mitbringen und aufwenden möchten - das entscheiden Sie allein. In einem persönlichen - bzw. aufgrund der aktuellen Lage telefonischen - Gespräch können wir gemeinsam in Erfahrung bringen, in welchen Bereich Sie sich einbringen können.

Spenden

Wer die Arbeit der Aidshilfe Bergisch Gladbach, Rheinisch Bergischer Kreis e.v. finanziell unterstützen möchte, kann eine Spende auf das Spendenkonto der Aidshilfe überweisen. Auch kleine Beträge sind sehr willkommen.
Die Aidshilfe Bergisch Gladbach, Rheinisch Bergischer Kreis e.V. ist als gemeinnützig und mildtätig anerkannt, daher können Spenden steuerlich geltend gemacht werden.
Bankverbindung
Kreissparkasse Köln
IBAN: DE98 370 502 990 311 029 149
BIC: COKSDE33


Mitglied werden

Fördermitglied
Eine weitere Möglichkeit das Team der Aidshilfe Bergisch Gladbach finanziell zu unterstützen, liegt in der Fördermitgliedschaft. Falls Sie sich zu einer Fördermitgliedschaft entscheiden, finden sie unter folgendem Link den Aufnahmeantrag: Antrag
Vollmitglied
Wollen Sie uns nicht nur finanziell, sondern auch tatkräftig mit Ihren kreativen Ideen unterstützen, finden Sie hier den Aufnahmeantrag zur Vollmitgliedschaft: Antrag
Wollen Sie zunächst mehr über die Mitgliedschaft im Verein erfahren, rufen Sie gern unter 02202 / 45 81 81 an oder kommen Sie "auf einen Kaffee" in unserer Geschäftsstelle vorbei. Wir freuen uns auf Sie!


Beitragsordnung - lt. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 17.03.2011

  1. Vollmitgliedschaft
    1. Normalverdienende: 5,50€ pro Monat
    2. Beziehende von Netteinkommen unter 900€: 3€ pro Monat
    3. Personen, die nur über ein Einkommen der Grundsicherung verfügen: 1€ pro Monat
    4. Auf Antrag kann der Vorstand ein Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreien.
  2. Fördermitgliedschaft
      Die Höhe des Mitgliedsbeitrags bestimmt das Fördermitglied selbst, mindestens aber 5,50€ pro Monat.
  3. Ehrenmitglied
      Ehrenmitglieder zahlen keinen Mitgliedsbeitrag.