Nur ehrenamtliche Mitarbeit und finanzielle
Hilfe ermöglichen unsere Arbeit
HELFEN SIE UNS !
Spenden & Mitgliedschaft | Ehrenamt | Beitragsordnung
Spenden & Mitgliedschaft
Wer die Arbeit der AIDS-Hilfe Bergisch Gladbach,
Rheinisch Bergisch Kreis e.V. finanziell unterstützen
möchte, auch kleine Beträge sind sehr willkommen,
kann entweder Fördermitglied in der AIDS-Hilfe werden,
eine Spende auf das Spendenkonto der AIDS-Hilfe
überweisen oder das im Downloadbereich unter
"Formulare" vorbereitete Spendenformular benutzen.
Dort finden sie auch den Aufnahmeantrag falls Sie
Sich zu einer Fördermitgliedschaft entschlossen haben.
Unsere Bankverbindungen lauteten:
Kreissparkasse Köln
BLZ 370 502 99
Kontonummer 031 1029 149
VR-Bank Berg.Gladbach-Overath-Rösrath eG
BLZ 370 626 00
Kontonummer 36 36 61 50 12
Die AIDS-Hilfe Bergisch Gladbach Rheinisch Bergischer Kreis e.V. ist als gemeinnützig anerkannt, Spenden können Sie daher steuerlich geltend machen.
Wenn Sie gerne Mitglied in der AIDS-Hilfe Bergisch Gladbach
werden wollen haben sie die Wahl zwischen 2 Möglichkeiten.
Zum einen können Sie Fördermitglied in Verein werden und
unsere Arbeit somit finanziell unterstützen, oder aber Sie werden
Vollmitglied und helfen zusätzlich tatkräftig mit .
Im Downloadbereich finden Sie unter "Formulare" einen
vorbereiteten Aufnahmeantrag. Wenn Sie zunächst mehr über die
Mitgliedschaft im Verein erfahren möchten rufen Sie doch einfach
mal unter 0 22 02 / 45 81 81 bei uns an oder schauen in unserer
Geschäftsstelle " auf einen Kaffee " rein.
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Ehrenamt
Wir suchen ständig Menschen die uns
ehrenamtlich helfen, unsere Aufgaben
und Ziele zu verfolgen.
Wenn Sie Zeit und Lust dazu haben,
nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Den zeitlichen Umfang den Sie aufwenden
möchten, bestimmen Sie selbst.
In welchem Bereich Sie sich einbringen
können, klären wir am besten in einem
persönlichen Gespräch.
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Beitragsordnung
(lt. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 17.03.2011
1. Vollmitgliedschaft
a) Normalverdiener 5.50€ / Monat
b) Bezieher von Nettoeinkommen unter 900€ 3€ / Monat
c) Personen die nur über ein Einkommen der Grundsicherung
verfügen 1€ / Monat
d) Auf Antrag kann der Vorstand ein Mitglied von der
Zahlung des Mitgliedsbeitrag befreien
2. Fördermitgliedschaft
Die Höhe des Mitgliedsbeitrag bestimmt das
Fördermitglied selbst
Mindestens aber 5.50€ / Monat
3. Ehrenmitglied
Ehrenmitglieder zahlen keinen Mitgliedsbeitrag
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